Kontakt » Spenden Registrieren    Anmelden
Unterstützung für die FDP

FDP Koblenz
Kurfürstenstr. 51 a
56068 Koblenz

Fax: 0261/9143553

Ich möchte die Liberalen mit einer Spende unterstützen.
Meine Spende soll verwendet werden für:

Dem Verband (zur freien Verwendung)
o Kreisverband                                       
o Ortsverband Karthause                      
o Orstverband Mitte
o Ortsverband Nordwest                      
o Ortsverband Rechte Rheinseite                               
o Junge Liberale
Andere Ergänzung oder Einschränkung:
_____________________________________
Ich spende der FDP
einen Betrag in Höhe von
o 10 Euro           
o 20 Euro           
o 50 Euro           
o _________ Euro
Die Spendenbescheinigung soll ausgestellt werden auf:
(Firma)                               __________________________________
Vorname                           __________________________________
Nachname                         __________________________________
Straße                               __________________________________
PLZ/Ort                              __________________________________
o Ich überweise auf das Konto der 
FDP Konto 1019037000, BLZ 57090000 (Volksbank Ko-Mittelrhein)
o Ich erteile Ihnen hierzu eine Einzugsermächtigung
Mein Konto                       __________________________________
Meine BLZ/Bank              __________________________________

________________________________
Unterschrift                                                        
Datenschutz: Die von Ihnen erhobenen Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Abwicklung Ihrer Spende gespeichert (§28 BDSG) und in anonymisierter Form für eigene statistische Zwecke verwendet.  
Informationen zum Spendenrecht
Spenden als Beitrag zur Demokratie
Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger.
Parteien sind berechtigt, Spenden in unbegrenzter Höhe anzunehmen.
Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung.
Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland.
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.
Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall nur 250 €, denn:
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Zusätzliche Hinweise
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden. Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlich werden.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.
 
(Stand: Diese Regelungen beruhen auf dem aktuellen Parteiengesetz. Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetangebot des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de.)